Alles Goure fiersch naue Johr!
Mit dem neuen Freistellungsbescheid, mit dem das Finanzamt dem Dialekt-Dachverband MundART bescheinigt, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecken zu dienen (Förderung von Kunst und Kultur § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, Förderung der Heimatpflege § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO, Förderung der Heimatkunde § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO und Förderung des traditionelles Brauchtums § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO), haben wir auch unsere Beitrittserklärung aktualisiert.
Obacht: Wir nehmen juristische Personen (Vereine, Firmen, Institutionen, etc.) auf, um den Akteuren vor Ort keine natürlichen Personen wegzunehmen.
